Fixierungen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die "Fixierung" m Krankenhaus unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig ist. Und sie muss von einem Richter angeordnet oder genehmigt werden. Während der Durchführung der Maßnahme ist jedenfalls bei einer 5-Punkt- oder 7-Punkt-Fixierung in der Unterbringung aufgrund der Schwere des Eingriffs und der damit verbundenen Gesundheitsgefahren grundsätzlich eine Eins-zu-eins-Betreuung durch therapeutisches oder pflegerisches Personal zu gewährleisten. Lesen Sie hier die Pressemitteilung des BVG zum Urteil, sowie weitere Materialien. Darunter finden Sie auch einen Kommentar von Matthias Schaupp zur Relevanz des Urteils in der Rehabilitation.
Die Pressemitteilung des BVerfG zum Urteil